löblichselben unmöglich entge- hen, daß die beantragte Eisen- bahnlinie allein die gesammte Eisen u. Stahlindustrie von Oberösterreich u. zum Theil selbst von Unterösterreich, von Steyermark u. Kärnthen zur intensivsten Entwicklung be- ruft, daß sie aber bei dem jetzigen Stand der Dinge gera- dezu eine Lebensfrage für die bezeichnete Industrie u. die wichtigste Bedingung für die Erhaltung des Wohlstandes und die Entwicklung des Reich- thums der an dieser Bahn ge- legenden Länder u. Gegen- den ist. Die Kammer darf sich daher versichert halten, daß von Seite des löblichen Gemeinderathes nichts versäumt werde was im Sinne eines einigen thatkräftigen Vorge- hens zum angestrebten Ziele führt, und ersucht in dieser Voraussetzung um die schleu- nigste Beantwortung folgen- der Fragen: 1. Ist der löbliche Gemeinderath einverstanden mit dem Vor- gang u. der Ansicht der hiesigen Kammer, daß das Projekt der ganzen Bahn von Udine oder Görz durch Kärnthen u. Obersteyermark über Steyer
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