Ratsprotokoll vom 18. November 1864

nicht zuständig ist, kann der gebetene Ehekonsens hieramts nicht ertheilt werden. 5927. Statthalterei Erlaß ddto 28. Oktbr. lJ. Nr. 4767 Prs womit die Note des kk österreichischen General– Consulats ddto. Warschau 19. Oktb. lJ. betreff der nachträglicher Erwirkung des politischen Ehekonsenses für den Messerschmidgesellen Johann Stierhofer, übermittelt wird. Wird dem Johann Stierhofer nachträglich der Consens zu seiner Verehelichung mit Ludwika Lapp, folglich Lezterer das Heimathsrecht nach Steyer ertheilt. 6145. Carl Klettenhammer, Maschin– Nägl–Fabrikant u. Hausbesitzer No 183, Vorstadt Steyerdorf um Aufname in den Gemeindeverband der Stadt Steyer. Bittsteller hat sich vorerst über das Mitbesitzrecht des Hauses No 183 in Steyerdorf urkundlich auszuweisen. 6148. Johann Dittmann, Hausbesitzer u. Zweckschmidmeister No 282 Vorstadt Wieserfeld, um Aufname in der Gemeindeverband der Stadt Steyer. Nachdem Gesuchsteller durch

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