Ratsprotokoll vom 18. November 1864

der Unterstand im Bruderhause gestattet. 6006. Statthalterei Erlaß dto 10. Oktb. l.J. N° 15245 & 18682 betreffend die Einführung eines Armen- schulgeldes von den Landge- meinden deren Kinder die Stadtschulen besuchen. Wird zur Kenntniß genommen. Nachdem die Tagesordnung erschöpft war, erbath sich Herr Gemeinderath Pichler das Wort und stellte den An- trag: es wolle dem Herrn Ingenieur-Assistenten Joh. Hofer für die Oberleitung des Baues der unteren Enns- brücke u. der gemauerten Vorbrücke daselbst, sowie für die vielfach und ersprießlich der Gemeinde geleisteten Dienste eine Remuneration von 250 fl aus der Stadtkasse angewiesen und demselben noch vor dem 25. l.Mts. als dem Tage seiner Abreise von Steyr durch das löbliche kk. Bezirksbauamt zugemittelt werden. Hierauf stellt H. G.Rath Pöltl den Gegen Antrag: es sei dem Hrn. Ingenieur Hofer eine Remunera- tion von 200 fl aus der Stadtkasse anzu- weisen, welcher Gegenantrag einstimmig angenommen wurde. Jos. Theißig Gem. Rath G. Kierer Gem. Rath Dr. Kompaß C. Willner Schftf.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2