Ratsprotokoll vom 18. November 1864

der Unterstand im Bruderhause gestattet. 6006. Statthalterei Erlaß dto 10. Oktb. l.J. N° 15245 & 18682 betreffend die Einführung eines Armenschulgeldes von den Landgemeinden deren Kinder die Stadtschulen besuchen. Wird zur Kenntniß genommen. Nachdem die Tagesordnung erschöpft war, erbath sich Herr Gemeinderath Pichler das Wort und stellte den Antrag: es wolle dem Herrn Ingenieur-Assistenten Joh. Hofer für die Oberleitung des Baues der unteren Ennsbrücke u. der gemauerten Vorbrücke daselbst, sowie für die vielfach und ersprießlich der Gemeinde geleisteten Dienste eine Remuneration von 250 fl aus der Stadtkasse angewiesen und demselben noch vor dem 25. l.Mts. als dem Tage seiner Abreise von Steyr durch das löbliche kk. Bezirksbauamt zugemittelt werden. Hierauf stellt H. G.Rath Pöltl den Gegen Antrag: es sei dem Hrn. Ingenieur Hofer eine Remuneration von 200 fl aus der Stadtkasse anzuweisen, welcher Gegenantrag einstimmig angenommen wurde. Jos. Theißig G. Kierer Dr. Kompaß C. Willner Schftf. Gem. Rath Gem. Rath

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