Einfluß genommen, eine unrichtige ist, so erlaube ich mir in der Überzeugung, die sehr geehrte Gemeinderepräsentanz werde die Gründe, die mich zu dieser Vorstellung veranlassen, geneigtest würdigen und mir zugeben, daß ein Beamter der Kommune ungehört in der Rathsversammlung getadelt werde, die ergebene Bitte zu stellen: Ein löblicher Gemeinderath wolle diese thatsächliche Darstellung zur Kenntniß nehmen und nach erfolgter Bestätigung derselben durch den Herrn Bürgermeister anzuerkennen, daß sich der gefertigte Sekretär der Stadtgemeinde anläßlich des vorerwähnten Falles keine Eigenmächtigkeit in seinem amtlichen Wirken zu Schulden kommen ließ. Steyer am 6. Novbr. 864. Georg Aichinger st. Sekretär.“ Wird über Antrag des H. Bürgermeisters diese Eingabe dem gestellten Begehren gemäß zur Kenntniß genom-
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