städt. Beamten gepflogenen Erhebungen gewesen sei, da selber nach den angestellten Berechnungen an dieser Stelle wahrscheinlich die geringsten Baukosten hat. Nachdem ich es nicht bloß meiner Amtsehre sondern auch jener des Amtes selbst, bei dem ich bedienstet schuldig zu sein glaube, einer im Schoße der löblichen Gemeindevertretung ausgesprochenen Äusserung entgegen zu treten, welche mich einer „Eigenmächtigkeit“ bei einer Amtshandlung, eines Eingriffes in den gemeinderäthlichen Wirkungskreis zeiht, so halte ich mich bei dem Umstande, als der vorerwähnte Sachverhalt der allein richtige und wahrheitsgemäße – die Angabe aber, ich hätte mit den Ingenieuren wegen Ausmittlung des Bauplatzes für den Gasometer ohne Zuziehung der Herrn Gemeinderäthe „kommissionirt“ oder überhaupt auf die Bestimmung oder Nahmhaftmachung des Kohlangers zu diesem Zwecke irgend einen
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