darüber geführten Debatte seine Zustimmung zu dersel- ben erhalten, indem der Gemeinderath selbe zur allgemeinen Kenntniß nahm, daher jede Abstim- mung von selbst entfiel. Daraus geht klar hervor, daß meine beantragte Äusserung respektive des Gemeinde- rathes nur dahin gerichtet sein konnte, daß gegen die allsogleiche Übergabe der Dominikanerkirche an die Gesellschaft Jesu u. gegen die beantragten Baulich- keiten von Seite der Ge- meinde der Stadt Steyer keine berechtigte Einsprache gemacht werden könne;– kei- neswegs aber, daß demsel- ben ein Beschluß auf die all- sogleiche und wirkliche Über- gabe der Kirche an den Orden zugemuthet werde. Dadurch ist auch die im „Al- penboten“ No 44 ausgesproche- ne Ansicht –„ wie man denn irgend ein Ding, auf das man auf Grund der ge- pflogenen Erhebungen weder Besitz noch Eigenthumsrecht oder worüber man kein
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