darüber geführten Debatte seine Zustimmung zu derselben erhalten, indem der Gemeinderath selbe zur allgemeinen Kenntniß nahm, daher jede Abstimmung von selbst entfiel. Daraus geht klar hervor, daß meine beantragte Äusserung respektive des Gemeinderathes nur dahin gerichtet sein konnte, daß gegen die allsogleiche Übergabe der Dominikanerkirche an die Gesellschaft Jesu u. gegen die beantragten Baulichkeiten von Seite der Gemeinde der Stadt Steyer keine berechtigte Einsprache gemacht werden könne;– keineswegs aber, daß demselben ein Beschluß auf die allsogleiche und wirkliche Übergabe der Kirche an den Orden zugemuthet werde. Dadurch ist auch die im „Alpenboten“ No 44 ausgesprochene Ansicht –„ wie man denn irgend ein Ding, auf das man auf Grund der gepflogenen Erhebungen weder Besitz noch Eigenthumsrecht oder worüber man kein
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