Ratsprotokoll vom 4. November 1864

und daß ich diesen Gegenstand vorerst dem Gemeinderathe vorlegen müsse. Aus den im städt: Archive aufgefundenen u. zusammengestellten älteren Urkunden habe ich nach genauer Prüfung derselben die volle Überzeugung erlangt, daß der Stadt Steyer auf die Dominikanerkirche weder Eigenthums noch Besitzrecht gegenwärtig zustehen. Dieses war meine Rechtsanschauung, welche ich auch heute noch habe. Diese meine Rechtsansicht, daß unter den obwaltenden Umständen der Stadt Steyer auf die Dominikanerkirche weder Eigenthums noch Besitzrechte zustehen, u daß gegen die beantragte allsogleiche Übergabe der Dominikanerkirche an die Gesellschaft Jesu u. gegen die beantragten Baulichkeiten von Seite der Gemeinde der Stadt Steyer keine berechtigte Einsprache gemacht werden könne, habe ich dem löbl. Gemeinderathe vorgetragen, und am Schluße der

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