Ratsprotokoll vom 4. November 1864

zuschicken, daß ich in jüngster Zeit die Überzeugung gewonnen, daß über den Gemeinderathsbeschluß ddto 21. Oktber l.J. in der Jesuitenfrage irrige Ansichten u. Auslegungen bestehen, welche ich aktenmäßig widerlegen kann und wozu ich mich auch verpflichtet sehe. Laut Zuschrift des kk. Bezirksamtes Steyer ddto. 29. Septbr. G. Z. 47 u 48 wurde auf den 12. Oktbr lJ. mit Zuziehung der Gemeindevorstehung zur Erhebung, ob gegen die alsogleiche Übergabe oder überhaupt gegen die Übergabe der Dominikanerkirche an die Gesellschaft Jesu und gegen die beantragten Baulichkeiten ein Anstand obwalte, eine Commission angeordnet. Bei dieser Kommission habe ich meine Erklärung dahin abgegeben, daß ich mich noch nicht definitiv äussern könne, weil ich erst Archive nachsehen lassen müsse, ob über diesen Gegenstand zu Gunsten der Stadt Steyer keine Urkunden aufgefunden werden können,

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