Nur zur Erhebung ob in rechtlicher Beziehung von Sei- te der Stadtgemeinde ge- gen die allsogleiche Über- gabe der Dominikaner- kirche an die Jesuiten und gegen die beantragten Bau- lichkeiten ein Anstand obwal- te, wurde die Kommission ab- gehalten nur in dieser Rich- tung wurde ich befragt, und nur in dieser Richtung habe ich mei- ne Äusserung abgegeben. Eine ganz andere Frage ist aber die, ob das Erschei- nen der Jesuiten in Stadt Steyer wünschenswerth, zeit- gemäß und nothwendig er- scheine, diese Frage liege nicht in der Verhandlung und kam somit auch nicht zur Spra- che und wird nie Gegen- stand der Entscheidung der Stadtgemeinde sein. – Sonach folgt der Vortrag des Majestätsgesuches um Bewilli- gung, daß die Berichtigung des Daz- u Umgelds–Entschädi- gungskapitales der Stadt
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