In dieser Beziehung wird beantragt, daß die Vorsteherin der barmh. Schwestern u. auch die der KreuzSchwestern von der entweder im Herrenhause oder im Gute Rosenegg beabsichtigten Gründung eines Armenhauses in Kenntniß zu setzen u. zu befragen seien, ob sie geneigt wären die Aufsicht und Leitung dieser Anstalt für 100 Arme und unter welchen Bedingungen zu übernehmen, u. was sie für die Verpflegung eines Kopfes, täglich im Herrenhause und was im Gute Rosenegg verlangen würden wobei schließlich nur noch bemerkt wird, daß bei dem Gute Rosenegg ein Grundcomplex von 64 Joch u. 700 □Klftr sich befinde u. daß alle diese Grundstücke, sammt Vieh u Fahrnisse, wenn das Gut Rosenegg zum Armenhause gewählt werden sollte, dem weiblichen Orden zur leichteren Bestreitung des Haushal-
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