daß erhoben werde, was die erforderlichen Adaptirungen u. allfällige Zubauten zur Unterbringung von 100 Armen in dem Herrenhause und was im Gute Rosenegg kosten werde, zu welchem Ende hierüber 1. allsogleich durch einen technischen Sachverständigen die Pläne u. Kostenüberschläge verfaßt und eingebracht werden sollen. 2. Muß erhoben werden, was die Einrichtung des Armenhauses zur Unterbringung von 100 Armen in dem Herrenhaus u. was im Gute Rosenegg kosten werde; es sind also dießfalls die erforderlichen Erhebungen zu pflegen u. die Kostenüberschläge vorzulegen. 3. Von Seite des edlen Gebers Hrn. Johann [sic!] Werndl wurde der Wille und die Absicht ausgesprochen, daß das nen zu gründende Armenhaus unter die Leitung und Obsorge eines weiblichen geistlichen Ordens gestellt werde.
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