Steyer kein Anstand obwal- te und dagegen keine Einsprache gemacht werde, — nur wird der Wunsch ausgesprochen, daß seiner Zeit, wenn die Umstände und Verhältnisse es gestat- ten werden, von dem ehrwürdigen Orden der Jesuiten in Stadt Steyr ein Gymnasium errichtet werde. Beschluß nach Antrag. ad 7144. u. 1253. Gründung eines Armen- hauses in Stadt Steyer. — Nach erstatteten Vortrag stellt Hr. Bürgermeister bei dem Umstande, als vor der verstärkten Section das Herren- oder Sonder- siechenhaus u. das Schloß Rosenegg zur Gründung eines Armenhauses und zur Unterbringung von mindestens 100 Armen in demselben als sehr zweck- mässig u. geeignet befunden wurden, beide Häuser aber zu diesem Zwecke erst ad ap- tirt u. eingerichtet wer- der müssen, — den Antrag:
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