Ratsprotokoll vom 23. September 1864

Die Schneider-Genossenschaft hier durch ihrer Vorsteher Zohner bittet wiederholt um Veräusserungsbewilligung u. Devinkulirungs-Veranlassung von 2 Obligationen. Ist der Schneidergenossenschaft zu bedeuten, daß der Verkauf der fraglichen Obligationen nach §. 130 des Gew. Ges. nicht zulässig sei. II. Section. Obmann: Herr G.R. Josef Pöltl trägt vor: 5048. Das Vorspanns Amt zeigt an, daß mit Ende Oktober l.J. die Pachtzeit der in hiesiger Station von Ignaz Huemer u. Georg Oberhuber gepachteten Vorspannu Schubfuhren, abläuft. Wird die Vorspanns Lizitation auf der 28. l.Mts. anberaumt u. hiezu zwei Herren Gemeinderäthe u. die hiesigen Fuhrwerksbesizer eingeladen. 5070. Adolf Gottwald, Pächter der städt. Beleuchtung um weitere Bewilligung der Aufbesserung des AufzünderPersonales.

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