worauf weiterer Bescheid erfolgen wird. II. Section. Obmann Herr G.R. Pöltl trägt vor: 1394. Alois Miller, Theater Direktor um Bewilligung zur raten weisen Zalung des Theaterpachtzinses. Der Gemeinderath kann nach Punkt 3 des Pachtvertrages eine Ratenzalung des Pachtzinses nicht bewilligen. ad 3927. Gemeinderathsbeschluß v. 8. l.Mts pto Sperranlegung an der Plautzenhofbrücke von Seite des Franz Werndl. Antrag: Es sei mit Hrn. Frz. Werndl über diesen Gegenstand ein Protokoll aufzunehmen, daß derselbe 1. während der Ansperre für jede Beschädigung der Brücke zu haften habe, 2. für die Dauer einer Ansperre, welche sich aber nicht über 6 Wochen belaufen darf, an die Stadtcassa einen Betrag von 15 fl zu zalen u. 3. jedesmal vor Benüzung der Brücke wenigstens 14 Tage zuvor dem Stadtbauamte hievor die Anzeige zu
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