worauf weiterer Bescheid erfolgen wird. II. Section. Obmann Herr G.R. Pöltl trägt vor: 1394. Alois Miller, Theater Direktor um Bewilligung zur raten weisen Zalung des Theater- pachtzinses. Der Gemeinderath kann nach Punkt 3 des Pachtvertrages eine Ratenzalung des Pacht- zinses nicht bewilligen. ad 3927. Gemeinderathsbeschluß v. 8. l.Mts pto Sperranlegung an der Plautzenhofbrücke von Seite des Franz Werndl. Antrag: Es sei mit Hrn. Frz. Werndl über diesen Gegenstand ein Pro- tokoll aufzunehmen, daß derselbe 1. während der An- sperre für jede Beschädigung der Brücke zu haften habe, 2. für die Dauer einer Ansperre, welche sich aber nicht über 6 Wochen belaufen darf, an die Stadtcassa einen Betrag von 15 fl zu zalen u. 3. jedesmal vor Benüzung der Brücke wenigstens 14 Ta- ge zuvor dem Stadtbauam- te hievor die Anzeige zu
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