Ratsprotokoll vom 8. August 1864

te an enthoben u. sind dem selben seine bisherigen Bezüge bei dem unter Einem anzuweisenden städtischen Kassaamte gleichzeitig ein- zustellen. 4276. Das Amt bringt den aus- gedienten kk. Gensdarm Johann Hartner zur probe- weisen Dienstesleistung als Polizeiwachmann in Vorschlag. Wird Johann Hartner hie- mit zur aushilfs- u. probe- weisen Dienstesleistung ge- gen einvierteljährige bei- derseitige Kündigung in den städtischen Polizeiwachedienst aufgenommen u. werden demselben beim städtischen Kassaamte vom 9. August l.Js. alle Bezüge, welche bisher dem Wachmanne Karl Hönig zugewiesen waren, angewiesen. G. Kierer G. Rath Dr. Kompaß Jo. Theißig G. Rath Carl Willner Schftf.

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