3. endlich wolle die h. kk. Statthalterei zur geneig- ten Kenntniß nehmen, daß der Gemeinderath im Falle der Neubesetzung einer Lehrerstelle an der kk. Hauptschule rücksichtlich der Anweisung des dem Vorgänger in dieser Stelle gewährten Lokalzuschußes das Verfügungsrecht vor- behalte. Einhelliger Beschluß nach die- sen Anträgen. Nachdem die Tages Ordnung erschöpft war gelang- ten dringlichkeitshalber noch folgende zwei Stücke zum Vortrage: 3881. Note des kk. Gensdarmerie Zugs-Commandos Steyer ddto 22. Juli l.Js. Z. 121 mit dem Ersuchen um Bekanntgabe, ob der Ge- meinderath mit der Kündi- gung des Miethvertrages um das Neuthorgebäude zu jedwedem Termine sich ein- verstanden erkläre. Wurde beschloßen: es sei dem hiesigen Gensdarmerie Zugs Commando bekannt zu geben, daß der Gemd. Rath sich mit der Kündigung des Mieth- Vertrages um das Neuthor- gebäude einverstanden
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2