Ratsprotokoll vom 22. Juli 1864

3. endlich wolle die h. kk. Statthalterei zur geneigten Kenntniß nehmen, daß der Gemeinderath im Falle der Neubesetzung einer Lehrerstelle an der kk. Hauptschule rücksichtlich der Anweisung des dem Vorgänger in dieser Stelle gewährten Lokalzuschußes das Verfügungsrecht vorbehalte. Einhelliger Beschluß nach diesen Anträgen. Nachdem die Tages Ordnung erschöpft war gelangten dringlichkeitshalber noch folgende zwei Stücke zum Vortrage: 3881. Note des kk. Gensdarmerie Zugs-Commandos Steyer ddto 22. Juli l.Js. Z. 121 mit dem Ersuchen um Bekanntgabe, ob der Gemeinderath mit der Kündigung des Miethvertrages um das Neuthorgebäude zu jedwedem Termine sich einverstanden erkläre. Wurde beschloßen: es sei dem hiesigen Gensdarmerie Zugs Commando bekannt zu geben, daß der Gemd. Rath sich mit der Kündigung des MiethVertrages um das Neuthorgebäude einverstanden

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