abzuschließen. Der IIIte Sektion (Bausek- tion wird erinnert, daß in Zukunft zu jeder Bauaus- führung oder Anschaffung im Betrage über 50 fl vor- her die gemeinderäthliche Genehmigung einzuholen sei. IV. Section Obmann Gemd. Rath. Hochw. Alois Zweythurm. Gemeinderathsbeschluß vom 1. April l.Js. Z. 1895 pto Ar- men-Revision. ad 1895. Wird das Revisionsoperat vom bestehenden Armen Comité in Vorlage gebracht u. der Antrag gestellt: der löbl. Ge- meinderath nehme das Resul- tat dieser Revision, welcher zu Folge im Gemeindebezirke 510 Arme konscribirt wur- den, von denen 188 als ganz bedürftig, 157 als sehr bedürf- tig und 165 als bedürftig be- funden worden sind, zur Kenntniß, und bestimme, daß die fernere Berathung dieser Angelegenheit von dem bisherigen Comité ge- pflogen und das Ergebnis derselben längstens bis
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