sitze vornehmen will, selbe dem Gemeinderathe anzuzeigen habe. Sollte der Gemeinderath jene Änderungen zweckertspre- chend finden, so sind selbe zu belassen u. als ein Eigen- thum der Gemeinde zu be- trachten, ohne daß der Herr Director hiefür eine Entschädigung beanspruchen kann – wenn nicht, so ist das Theater resp. die Logen et Sperrsize in dem übernommenen Zustand zu übergeben. 3704. Das Amt überreicht z. Z. 3625 den Bauakt über die Adaptirungsarbeiten im Exjesuiten-Gebäude für Zwecke der Realschule behufs der nachträglichen Geneh- migung der Mehrarbeiten. Antrag: Auf Grundlage der vom kk. Bezirksbauamte anerkan- ten nothwendigen Mehrher- stellungen u. in Gemäß- heit des Kollaudirungsbe- fundes richtig gestellten Ausführungsoperates wer- den die ausgezeigten Mehr- kosten der Adaptirungen
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