Ratsprotokoll vom 22. Juli 1864

sitze vornehmen will, selbe dem Gemeinderathe anzuzeigen habe. Sollte der Gemeinderath jene Änderungen zweckertsprechend finden, so sind selbe zu belassen u. als ein Eigenthum der Gemeinde zu betrachten, ohne daß der Herr Director hiefür eine Entschädigung beanspruchen kann – wenn nicht, so ist das Theater resp. die Logen et Sperrsize in dem übernommenen Zustand zu übergeben. 3704. Das Amt überreicht z. Z. 3625 den Bauakt über die Adaptirungsarbeiten im Exjesuiten-Gebäude für Zwecke der Realschule behufs der nachträglichen Genehmigung der Mehrarbeiten. Antrag: Auf Grundlage der vom kk. Bezirksbauamte anerkanten nothwendigen Mehrherstellungen u. in Gemäßheit des Kollaudirungsbefundes richtig gestellten Ausführungsoperates werden die ausgezeigten Mehrkosten der Adaptirungen

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