des §. 17 der neuen gemeinderäthlichen Geschäfts Ordnung zur Erfüllung der von ihm übernommenen Verpflichtungen einzuladen. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. Dr. Kompaß G. Kierer G. Rath Jo. Theißig G. Rath. Carl Willner Protokollführer
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