zu Ende geht. Antrag: Die Wiederbesteuerung der Hunde sei für das Jahr 1864/5 mit 1. August l.J. bis Ende Juli 1865 unter den in der Kundmachung ddto 30. August 863 angeführten Modalitäten mit dem Beisaze zu veranlassen, daß die Verpflichtung zur Einzalung der Steuer bis Ende August l.J. bei der Armen-Institutskasse zu geschen habe. Wurde dieser Antrag einhellig zum Beschluße erhoben. Dr. Kompaß G. Kierer G. Rath Josef Theißig G. Rath Carl Willner Schriftführer
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