ner. §.§. 46, 51 u 52. Wahrung der Rechte der Gemeinde in privat- rechtlicher Beziehung, Verträge, Nachsicht von Forderungen, Rechtsstreite, Vergleiche. §.§. 61 u. 62 G.St. Fürsorge für die Mittel zur Handhabung der der Gemeinde zustehenden und von dem Bür- germeister §:§: 96 u 97 G.St. zu besorgenden Lokal- Polizei §:§: 66. zweite alinea G.St. Petitionsrecht § 68. Überwachung der Gemein- deverwaltung §:§: 69 u 70, 72 bis 74 G.St.Berufun- gen gegen die Amtshandlungen des Bürgermei- sters §. 75 G.St. Ertheilung des Ehekonsenses §. 103 G.St. Das gesammte Gewerbs u. Handelswesen, Verleihung von Gewerbs-Concessionen §. 105. G.St. Zweite Section für den städtischen Haushalt. Dahin gehören: Verwaltung des Gemeindevermögens u. Gemein- degutes §:§: 53 bis 55 G.St. Feststellung der Gemeindevoranschläge §. 56. G.St. Prüfung u. Erledigung der Rechnungen §. 57 G.St. Deckung des Abganges §:§: 58 bis 60 G.St. Verwahrung u. Liquidirung der Kassen §. 71 G.St. Dritte Section: Städtisches Bauwesen. Dahin gehören: Sorge für die Erhaltung der städt. Gebäude und derer Inventarialstücke für die städt. Grün- de. Überwachung der Gemeindebauten. Einkauf u. Verkauf von Materialien jeder Art zum Zwecke baulicher Herstellungen. Kontrole der bauämtlichen Rechnungen. Sorge für die Pflasterung, Erhaltung der Strassen
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2