ner. §.§. 46, 51 u 52. Wahrung der Rechte der Gemeinde in privatrechtlicher Beziehung, Verträge, Nachsicht von Forderungen, Rechtsstreite, Vergleiche. §.§. 61 u. 62 G.St. Fürsorge für die Mittel zur Handhabung der der Gemeinde zustehenden und von dem Bürgermeister §:§: 96 u 97 G.St. zu besorgenden LokalPolizei §:§: 66. zweite alinea G.St. Petitionsrecht § 68. Überwachung der Gemeindeverwaltung §:§: 69 u 70, 72 bis 74 G.St.Berufungen gegen die Amtshandlungen des Bürgermeisters §. 75 G.St. Ertheilung des Ehekonsenses §. 103 G.St. Das gesammte Gewerbs u. Handelswesen, Verleihung von Gewerbs-Concessionen §. 105. G.St. Zweite Section für den städtischen Haushalt. Dahin gehören: Verwaltung des Gemeindevermögens u. Gemeindegutes §:§: 53 bis 55 G.St. Feststellung der Gemeindevoranschläge §. 56. G.St. Prüfung u. Erledigung der Rechnungen §. 57 G.St. Deckung des Abganges §:§: 58 bis 60 G.St. Verwahrung u. Liquidirung der Kassen §. 71 G.St. Dritte Section: Städtisches Bauwesen. Dahin gehören: Sorge für die Erhaltung der städt. Gebäude und derer Inventarialstücke für die städt. Gründe. Überwachung der Gemeindebauten. Einkauf u. Verkauf von Materialien jeder Art zum Zwecke baulicher Herstellungen. Kontrole der bauämtlichen Rechnungen. Sorge für die Pflasterung, Erhaltung der Strassen
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