§.1. In der Regel müssen alle Angelegenheiten und Geschäftsstücke, welche nach dem Geseze in den Wirkungskreis des Gemeinderathes gehören, ehevor sie zur Gemeinderaths-Sizung gelangen in der betreffenden Ausschußsizung vorberathen, u. mit einem ausgearbeiteten Antrage zur Rathsitzung gebracht werden. Diese also vorbereiteten Geschäftsstücke bilden die Tagesordnung der nächsten Rathsitzung. §.2. Zum Zwecke dieser Vorberathung u. Ausarbeitung der Geschäftsstücke für den Vortrag in der künftigen Gemeinderathssizung theilen die sämtlichen Gemeinderäthe sich in den Geschäften nach vier Abtheilungen (Sectionen), so daß jeder Gemeinderath sich mindestens in einer Section verwenden lassen muß. §.3. Diese 4 Sectionen sind folgende: Erste Section für die innere Verwaltung. Dahin gehören: Vertretung der Gemeinde. Verwaltung der Gemeindeangelegenheiten §:§: 27, 49 u 50. G.St. Aufname in der Gemeindeverband. Verleihung des Bürger- u Ehrenbürgerrechtes §:§: 6, 8, 13, 15, 17 u. 67 G.St. Bewilligung des zeitlichen Aufenthaltes für Fremde §. 26 G.St. Berichtigung der Wählerliste, Bestätigung der Gemeinderathswahlen u. Entscheidung über die Anname des Mandates oder Enthebung von demselben §:§: 35, 40 u. 41. G.St. Gehalte und Gebüren der Gemeinderäthe u. des Bürgermeisters. Sistemisirung und Ernennung der Gemeindebeamten und Die-
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