Ratsprotokoll vom 10. Juni 1864

§.1. In der Regel müssen alle Angelegenheiten und Ge- schäftsstücke, welche nach dem Geseze in den Wirkungs- kreis des Gemeinderathes gehören, ehevor sie zur Ge- meinderaths-Sizung gelangen in der betreffenden Ausschußsizung vorberathen, u. mit einem ausgearbei- teten Antrage zur Rathsitzung gebracht werden. Diese also vorbereiteten Geschäftsstücke bilden die Tagesordnung der nächsten Rathsitzung. §.2. Zum Zwecke dieser Vorberathung u. Ausarbeitung der Geschäftsstücke für den Vortrag in der künfti- gen Gemeinderathssizung theilen die sämtlichen Gemeinderäthe sich in den Geschäften nach vier Ab- theilungen (Sectionen), so daß jeder Gemeinde- rath sich mindestens in einer Section verwenden lassen muß. §.3. Diese 4 Sectionen sind folgende: Erste Section für die innere Verwaltung. Dahin gehören: Vertretung der Gemeinde. Verwaltung der Ge- meindeangelegenheiten §:§: 27, 49 u 50. G.St. Auf- name in der Gemeindeverband. Verleihung des Bürger- u Ehrenbürgerrechtes §:§: 6, 8, 13, 15, 17 u. 67 G.St. Bewilligung des zeitlichen Aufenthaltes für Fremde §. 26 G.St. Berichtigung der Wählerliste, Bestätigung der Gemeinderathswahlen u. Entschei- dung über die Anname des Mandates oder Enthe- bung von demselben §:§: 35, 40 u. 41. G.St. Gehalte und Gebüren der Gemeinderäthe u. des Bürgermeisters. Sistemisirung und Ernennung der Gemeindebeamten und Die-

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