Ratsprotokoll vom 10. Juni 1864

ren, und die revidierte Geschäftsordnung dem löbl. Gemeinderäthe zur Prü- fung u. Beschlußfassung zu unterbreiten. Das Comité hat die ihm gestellte Auf- gabe mit großer Sorg- falt und Gewissenhaftigkeit durchgeführt und nach Ein- sicht der Geschäftsordnun- gen der Gemeinden Wien, Graz, Wie. Neustadt, Krems, Linz, Wels, Salzburg und Innsbruck einen Entwurf verfaßt, den ich dem löbl. Gemeinderathe im Namen des genannten Comités zur geneigten Anname bestens empfehle. Hierauf erfolgte die Lesung und Berathung des Entwurfes von §: zu §: und sind die §:§: 1 bis incl. 19 einhellig und § 20, zu welchen Hr. Gemd. Rath Dr. Pierer den Gegenantrag stellte: es sei dieser §., weil er etwas Überflüssiges, Selbst- verständliches enthalte, weg- zulassen, — und 15 gegen 1 Stimme angenommen wor- den. Die nun giltige Geschäfts- Ordnung lautet:

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