ren, und die revidierte Geschäftsordnung dem löbl. Gemeinderäthe zur Prüfung u. Beschlußfassung zu unterbreiten. Das Comité hat die ihm gestellte Aufgabe mit großer Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit durchgeführt und nach Einsicht der Geschäftsordnungen der Gemeinden Wien, Graz, Wie. Neustadt, Krems, Linz, Wels, Salzburg und Innsbruck einen Entwurf verfaßt, den ich dem löbl. Gemeinderathe im Namen des genannten Comités zur geneigten Anname bestens empfehle. Hierauf erfolgte die Lesung und Berathung des Entwurfes von §: zu §: und sind die §:§: 1 bis incl. 19 einhellig und § 20, zu welchen Hr. Gemd. Rath Dr. Pierer den Gegenantrag stellte: es sei dieser §., weil er etwas Überflüssiges, Selbstverständliches enthalte, wegzulassen, — und 15 gegen 1 Stimme angenommen worden. Die nun giltige GeschäftsOrdnung lautet:
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2