jeder einzelnen Rechnung bestätiget erscheint, so ist das Kassaamt anzuweisen den Betrag v. 1812 fl 54 xr auf Zalung für Lehrmittel u. Ein- an das Expedit richtungsgegenstände auszu- folgen welches diesen Betrag sohin an die kk. Realschul- Direktion einzusenden hat. Beschluß nach Antrag. 2569. Das städt. Cassaamt über- reicht das Rapulare über das im Frühlings Jahrmarkte 1864 eingehobene städt. Markt- gefälle sammt poliz. Wachtgelde. Wird zur Kenntniß genommen. 2551. Statthalterei Erlaß ddto 1. Mai l.Js. Z. 6891, womit bekannt ge- geben wird, daß Sr. kk. apostolische Majestät mit der Allerhöchsten Entschließung vom 17. April l.Js. der Stadt- gemeinde Steyer auf die Dauer von fünf Jahren die Erhöhung ihrer Brücken- und Pflastermauth: a. von 3 1/2 xr auf fünf Neukreuzer für jedes Stük Zugvieh od Reitpferd, b. von 2 xr auf drei Neukreuzer für jedes Stük schweres Trieb- vieh,
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