und zwar vom Tage seiner erfolgten allerhöchsten Be- stätigung u. Beeidigung bestimmt, welche in vier- teljährigen Raten beim städt. Kassaamte gegen Quittung erhoben werden könne. Das Kassaamt wäre sonach anzuweisen an den Herrn Bürgermeister & Dr. Jakob Kompaß die Zalung von vierteljährig 250 fl vom Tage der Beeidigung ge- gen Quittung zu leisten. Dieser Antrag werde ein- stimmig angenommen. Michael Haas Alterspräsident Alois Vogl Gemeinderath Carl Willner Schftf.
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