Kaiser und Herrn zur allerhöchsten Bestätigung der Wahl des Bürgermeisters in Vorlage bringen. Die Fortführung der Amtsgeschäfte bleibt gemäß h. Statthalterei Erlaß v. 3. April l.Js. Z. 1496 dem neugewählten Herrn Bürgermeister bis zu dessen Allerhöchsten Bestätigung und Beeidigung übertragen. Ich erkläre die Sizung hiemit für geschloßen. Michael Haas, Alterspräsident A. Th. Schweikofer im Gemeinderath A. Haratzmüller Gemeinderath Carl Willner Schriftführer
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