Kaiser und Herrn zur allerhöchsten Bestätigung der Wahl des Bürgermeisters in Vorlage bringen. Die Fortführung der Amtsgeschäfte bleibt gemäß h. Statthalterei Erlaß v. 3. April l.Js. Z. 1496 dem neu- gewählten Herrn Bürgermeister bis zu dessen Aller- höchsten Bestätigung und Beeidigung übertragen. Ich erkläre die Sizung hiemit für geschloßen. Michael Haas, Alterspräsident A. Th. Schweikofer im Gemeinderath A. Haratzmüller Gemeinderath Carl Willner Schriftführer
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