in Erwägung, daß durch die verlangte Hinwegräumung, von zwei Markthütten vor seinem Hause der Stand der bereits regulirten Markt- hütten gänzlich verändert, u. dadurch erworbene Rechte dritter Personen gekränkt u. verlezt würden, endlich in Erwägung, daß durch den ge- genwärtigen Stand der Markt- hütten die öffentliche Passage weder gehemmt noch beschränkt erscheine, kann dem Gesu- che des Hrn. Bittstellers keine Folge gegeben werden. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. Nachdem die Tagesordnung erschöpft war, ergriff Hr. Gemeind Rath Schweikofer das Wort: Nachdem sowol bei den vor- jährigen auch bei den heu- rigen Ergänzungs- u. Neuwah- len des Gemeinderathes die Wahlcommission bei aller drei Wahlkörpern aus den- selben Wahlbürgern zusam- mengesetzt worden ist, und in Erwägung, daß diese Wahl Commission sämmtliche Wahlakte unter Aufopfe- rung an Zeit und Mühe mit
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