Ratsprotokoll vom 15. April 1864

in Erwägung, daß durch die verlangte Hinwegräumung, von zwei Markthütten vor seinem Hause der Stand der bereits regulirten Markthütten gänzlich verändert, u. dadurch erworbene Rechte dritter Personen gekränkt u. verlezt würden, endlich in Erwägung, daß durch den gegenwärtigen Stand der Markthütten die öffentliche Passage weder gehemmt noch beschränkt erscheine, kann dem Gesuche des Hrn. Bittstellers keine Folge gegeben werden. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. Nachdem die Tagesordnung erschöpft war, ergriff Hr. Gemeind Rath Schweikofer das Wort: Nachdem sowol bei den vorjährigen auch bei den heurigen Ergänzungs- u. Neuwahlen des Gemeinderathes die Wahlcommission bei aller drei Wahlkörpern aus denselben Wahlbürgern zusammengesetzt worden ist, und in Erwägung, daß diese Wahl Commission sämmtliche Wahlakte unter Aufopferung an Zeit und Mühe mit

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