am 21. 23. u. 30. März l.J. stattgehabten Neuwahlen zur Ergänzung der abgängigen 8 Gemeinderäthe erstattete Revisionsbericht lautet dahin, daß die oberwäheten Wahlen dem Sinne des Gemeinde-Statutes der Stadt Steyr entsprechend, vorschriftmässig und ganz richtig aufgenommen befunden wurden, nur wird bemerkt daß in dem Akte des III. Wahlkörpers dem Hrn. Josef Haller u. Hrn. Alois Vogl jeder um 1 Stimme mehr in das Wahlprotokoll aufgenommen würde, als die Stimmzettel nachweisen, was aber durchaus keine entscheidende praktische Folge hat, da dessen ungeachtet die absolute Mehrheit der Stimmen weit vorhanden ist. Das Amt berichtet mittelst Eingabe de pro 7. April l.Js. Z.1937, daß gegen die Giltigkeit der am 21. 23. u. 30. Merz l.Js. vorgenommenen Neuwahlen in der gesezlichen
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