am 21. 23. u. 30. März l.J. statt- gehabten Neuwahlen zur Ergänzung der abgängigen 8 Gemeinderäthe erstat- tete Revisionsbericht lautet dahin, daß die oberwähe- ten Wahlen dem Sinne des Gemeinde-Statutes der Stadt Steyr entsprechend, vor- schriftmässig und ganz rich- tig aufgenommen befunden wurden, nur wird bemerkt daß in dem Akte des III. Wahlkörpers dem Hrn. Josef Haller u. Hrn. Alois Vogl je- der um 1 Stimme mehr in das Wahlprotokoll aufge- nommen würde, als die Stimmzettel nachweisen, was aber durchaus keine ent- scheidende praktische Folge hat, da dessen ungeachtet die absolute Mehrheit der Stimmen weit vorhanden ist. Das Amt berichtet mittelst Eingabe de pro 7. April l.Js. Z.1937, daß gegen die Giltigkeit der am 21. 23. u. 30. Merz l.Js. vorgenommenen Neu- wahlen in der gesezlichen
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