reihe um deren Revision es sich handelt; - endlich aus einem städtischen Beamten. Die Durchführung der Arbeit jeder dieser 3 Kommissionen soll gleichzeitig u. mit möglichster Genauigkeit u. Beschleunigung geschehen. Das Resultat dieser Revision der Armen soll bis Ende die- ses Monates dem Gemeindera- the zur weiteren Schlußfassung u. Genehmigung mit den kom- missionellen Anträgen nach einem dreifachen Grade der Dürftigkeit in Vorlage gebracht werden. Wolle der löbl. Gemeinderath diesem Antrage des Armen- haus-Comités seine Geneh- migung zu ertheilen geruhen. Der Gemeinderath genehmigt dieser Antrag. IV. Section: Herr Gemeinderath Anton Pichler verh. für ihr trägt von H. Gemeind Rath Alois Vogl. 1405. Das Amt überreicht ad N° 2069 u 863 der Vorakt in Betreff der Her- stellung der steinernen Stie- ge beim Hause des H. John in Ennsdorf.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2