stellte Comité in der Angele- genheit der Errichtung eines Armenhauses in Steyr hat sich im Verfolge seiner dießfälli- gen Berathungen zu dem Beschluße geeiniget die Vorname einer Revision der sämtlichen hieher zuständigen Armen des Stadt- bezirkes beim löbl. Gemein- derathe zu beantragen. Es wären 3 Armenkommissionen zu bestimmen. Die erste für die Stadtpfarre, Die zweite für die Vorstädte Ort, Steyrdorf u. beider Steyr. Die dritte für die Vorstädte. Wieserfeld u. Aichet. Jede solche Commission besteht aus einem Obmanne, wozu der löbl. Gemeinderath aus dem bereits bestehenden Armenhaus Comite 3 Gemeinderath Mitglieder designiren wolle. Ferners aus je einem Abgeord- neten des Hochw. Pfarramte; — aus je zwei Gemeinderäthen, deren Berufung vom löbl. Ge- meinderathe dem betrefenden Obmann zugestanden wird; — aus dem betreffenden Ar- menvater u. Viertelmeister jenes Bezirkes u. jener Häuser-
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