stellte Comité in der Angelegenheit der Errichtung eines Armenhauses in Steyr hat sich im Verfolge seiner dießfälligen Berathungen zu dem Beschluße geeiniget die Vorname einer Revision der sämtlichen hieher zuständigen Armen des Stadtbezirkes beim löbl. Gemeinderathe zu beantragen. Es wären 3 Armenkommissionen zu bestimmen. Die erste für die Stadtpfarre, Die zweite für die Vorstädte Ort, Steyrdorf u. beider Steyr. Die dritte für die Vorstädte. Wieserfeld u. Aichet. Jede solche Commission besteht aus einem Obmanne, wozu der löbl. Gemeinderath aus dem bereits bestehenden Armenhaus Comite 3 Gemeinderath Mitglieder designiren wolle. Ferners aus je einem Abgeordneten des Hochw. Pfarramte; — aus je zwei Gemeinderäthen, deren Berufung vom löbl. Gemeinderathe dem betrefenden Obmann zugestanden wird; — aus dem betreffenden Armenvater u. Viertelmeister jenes Bezirkes u. jener Häuser-
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