gung vom 7. Merz l.Js. an für die städt. Arbeiter die Löhnungen für den langen Tag ansezen zu dürfen. Der Gemeinderath genehmigt die Auszalung der Sommerlöhnungen von 7. Merz an die städt. Arbeiter. III. Section Herr Referent: Gemd. Rath Carl Edelbauer 1253. Johann Werndl erklärt im Nachhange zu seiner Eingabe u. Widmung de pro 29. Sept. v. J. Z. 7144 betrefend die Gründung eines Armenhauses (mit Unterstand u. Verpflegung der Armen), daß er der Stiftungsbetrag von 10.000 fl nur in so lange dem Armenhause widmet, als die Leitung u. Regie desselben einem weiblichen, geistlichen Orden überlassen bleibt. Antrag: Der Gemeinderath beschließe: 1. Die Bedingung des Herrn Johann Werndl, daß der Stiftungsbetrag, pr 10.000 fl nur in so lange gewidmet bleibe, als das Armenverpflegungshaus einem weiblichen geistlichen Orden zur Leitung u. Besorgung der Armenverpflegung u. der Regie unter Oberleitung der Stadtgemeinde überlassen ist — werde angenommen u. diese Anname dem Herrn Stifter bekannt gegeben,
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