wichtigen Archivsgeschäfte versehe; weiters es sey die Stelle eines dritten Kanzellisten in den Status des städtischen Gemeindeamtes einzureihen, mit 360 fl ÖW Jahresgehalt zu dotiren und gemäß den Bestimmungen des §. 52 des Gemeinde Statutes und den Herrn Karl Willner, Diurnist des kk. Kreisgerichtes in Steyer definitiv zu verleihen. Die Gemeindevorstehung hat des Ernennungs Dekret an denselben auszufertigen und seinen Gehalt vom 1. März l.J. an beim städt. Kassaamte anzuweisen. Einhelliger Beschluß nach diesen Anträgen. 1025 Vortrag der entworfenen Denkschrift bezüglich der Unterstützung des großen Eisenbahn Projektes des Herren Dr. Kompaß durch die GemeindeVertrettung, und weiterer Vortrag des Gesuches der Stadtgemeinde um Bewilligung zur Einleitung der
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