Ratsprotokoll vom 20. Februar 1864

demselben den Bau zu übertragen und mit ihm der dießfällige Akkord abzuschließen. In Erledigung seines Offertes de prs. 17. Februar 1864 Z. 892 ist ihm unter Einem zu bedeuten, daß er sich wärend der Bauführung nach den Anordnungen des vom k.k. Bezirksbauamte mit der Bauleitung betrauten Herrn Ingenieur Assistenten Hofer zu benehmen habe. 837 Note des kk. Bezirksbauamtes vom 13. Febr. 1864 Z. 139 mit der Mittheilung, daß der Ausführung eines Kommunikations Steges nächst der Ennsbrücke nach dem vom Unternehmer des Ennsbrückenbaues vorgelegten Plane in technischer Beziehung kein Hinderniß im Wege steht. Der Gemeinderath beschließt: es sei die beabsichtigte Herstellung eines Nothsteges nächst der Ennsbrücke unter den von dem kk. Bezirksbauamte aufgestellten Bedingungen nach dem vorgelegten Plane in der Art zu bewilligen, daß für den fraglichen Steg zunächst den Jochen der Ennsbrücke eigene

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