Stadt überreicht den Antrag wegen Ablösung seines Haustheiles aus Anlaß der Demolirung des Ennsthorthurmes. Antrag Der Gemeinderath genehmiget, daß nach der in dieser Eingabe alternativ gestellten Äußerung aus Anlaß der Demolirung des Ennsthorthurmes die im Punkte 2 angesprochene Entschädigung pr Eintausend Fünfhundert Gulden ÖW als Ablösungssumme gegen Verzichtleistung auf jede weitere Bauherstellung seitens der Gemeinde samt Ueberlassung der alten Thurmfundamentmauer ins Eigenthum dem Herrn Karl Stohl gegen dem zuerkannt werde, daß er über die Herstellung der neuen Hausfaçade einen Plan vorzulegen habe, der nach erfolgter Prüfung durch das kk. Bezirksbauamt vom GemeindeRathe genehmiget werden muß. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. Herr Gemeinderath Alois Harazmüller enthält sich der Abstimmung.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2