Art und Weise er diesen Kommuni- kationssteg herzustellen gedenkt. Nach Einlangen dieser Skizze ist die selbe dem löbl. kk. Bezirksbau- amte mit dem Ersuchen zu übermit- teln, über die Ausführbarkeit und Zweckmässigkeit dieser Herstellung das technische Gutachten abzugeben, welcher Akt soch dem Gemeinde- rathe zur Entscheidung vorzulegen ist. 41. Note des löbl. kk. Bezirks- bauamtes Steyr vom 2. Januar 1864 Z. 1445 womit der Plan und die abgesonderten Kostenanschläge über die Umstaltung der hölzer- nen Vorbrücke beim Ensthor in eine gemauerte und über die Demolirung des Ennsthor- thurmes übermittelt werden. Herr Bürgermeister stellt hierüber folgende Anträge. 1. Nach dem Gemeinderathsbe- scuße vom 4. Dezbr 1863 Z. 6718 wird für die Demolirung des Ennsthorthurmes und den Neu- bau einer steinernen Vorbrücke
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