die vorläufige Zusicherung aus- spricht, daß nach späterer Erfül- lung der gesetzlichen Bedingun- gen dem Herrn Dr. Kompaß die Conzession zum Baue dieser projektirten Eisenbahn verliehen, und daß die Regierungsvorlage wegen der Interessengarantie an den hohen Reichsrath einge- bracht werde, um diese Zusicherung gebeten wird. Weiters hat Herr Dr. Compaß ein Gesuch um Conzession zu den Vorarbeiten für dieses Bahn- projekt eingebracht, welches bei dem hohen kk. Handels Ministeri- um zur Verhandlung kommt. Hinsichtlich des ersten Gesuches wurde mir sowohl bei dem kk. Handels- Ministerium als auch sonst an maßgebender Stelle bedeutet, daß es ein fast gleichbedeutendes Begehren sey, ob die Zusicherung einer Konzession, oder die Ertheilung einer Konzession zum Baue einer Eisenbahn verlangt werde. Wird eine Konzession, wenn auch nur vorläufig zugesichert, so muß selbe, selbstverständlich nach Er- füllung aller gesetzlichen Bedin- gungen demjenigen auch wirklich
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