Ratsprotokoll vom 15. Jänner 1864

die vorläufige Zusicherung ausspricht, daß nach späterer Erfüllung der gesetzlichen Bedingungen dem Herrn Dr. Kompaß die Conzession zum Baue dieser projektirten Eisenbahn verliehen, und daß die Regierungsvorlage wegen der Interessengarantie an den hohen Reichsrath eingebracht werde, um diese Zusicherung gebeten wird. Weiters hat Herr Dr. Compaß ein Gesuch um Conzession zu den Vorarbeiten für dieses Bahnprojekt eingebracht, welches bei dem hohen kk. Handels Ministerium zur Verhandlung kommt. Hinsichtlich des ersten Gesuches wurde mir sowohl bei dem kk. HandelsMinisterium als auch sonst an maßgebender Stelle bedeutet, daß es ein fast gleichbedeutendes Begehren sey, ob die Zusicherung einer Konzession, oder die Ertheilung einer Konzession zum Baue einer Eisenbahn verlangt werde. Wird eine Konzession, wenn auch nur vorläufig zugesichert, so muß selbe, selbstverständlich nach Erfüllung aller gesetzlichen Bedingungen demjenigen auch wirklich

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