ist daher auf eine andere Weise die Kostensumme für die Vor- arbeiten von dem Herrn Kon- zessionär zu beschaffen. Soll sich die Gemeinde mit einer entsprechenden Quote hieran betheiligen? Soll eine Gesellschaft zu diesem Zwecke, gebildet werden? Oder soll bei der Wichtigkeit des Eisenbahnbaues für das hohe Aerar als Besitzer der Haupt- gewerkschaftlichen Werke die Bitte an die hohe Staatsverwal- tung gestellt werden, daß Hoch- dieselbe die Kosten dieser Vor- arbeiten selbst trage. Die Wahl der einen oder an- deren Beschaffungsart muß selbstverständlich dem Herrn Konzessionswerber vorbehalten bleiben. Sache der Gemeinde wird es sein, in Erwägung zu ziehen, ob sie sich bei diesem Eisenbahnprojekte auch materiel betheiligen solle, jedenfalls aber dasselbe auf alle mögliche Weise zu begünstigen. Ich habe es für meine Pflicht erachtet, dem Privatunter- nehmen des Herrn Dr. Compaß,
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